WhatsApp-User sind empört, dass sich der Dienst umfassende Nutzungsrechte an sämtlichen mit ihm verschickten Bildern sichert. Mit der Akzeptanz der AGBs haben die Nutzer diesem Verhalten jedoch ausdrücklich zugestimmt. Eigentlich – denn ganz so eindeutig ist der Fall zumindest nach deutschem Recht dann doch wieder nicht.
Der Text erschien am 23. Mai 2014 im Online-Magazin ingenieur.de, das zur Fachpublikation vdi Nachrichten gehört. Beide Medien richten sich an Ingenieure aller Fachrichtungen. ingenieur.de verzeichnete im April 2014 rund 1,2 Millionen Seitenaufrufe und 340.296 Visits (Quelle: ivw.de).